An Wänden, Tafeln und Plakaten, in Fernsehgeräten, Computern und auf mobilen Endgeräten - überall finden sich Darstellungen unseres Alltags und unserer Umgebung. Mal in Form von Gemälden, mal in Form von Filmen oder kurzen Videoclips, als Fotografien oder als Comic-Strips. Selbst unsere Kurznachrichten sind angefüllt von Fotos, Videoschnipseln und bunten Emojis. Bilder sind Teil der kulturellen Evolution des Menschen: Vor 30.000 Jahren waren es noch Felsbilder an Wänden von Höhlen, heute sind es tagtäglich Milliarden von Fotos und Videos, die wir mit unseren Smartphones machen und mittels sozialer Netzwerke verbreiten. Aber was machen diese Bilder mit unserem Blick auf die Welt? Die beiden Filmemacher Martin Baer und Claus Wischmann haben sich mit dem Zum Inhalt: Dokumentarfilm "Der illegale Film" der auf den ersten Blick einfachen, aber ebenso komplexen Fragestellung gewidmet: Sind diese Bilder mehr als nur ein Abbild eines Gegenstands, einer Person oder einer Landschaft? Bilder spiegeln den Blick auf die Welt wider. Der Film illustriert, wie Realität und "Bildwelt" ineinander übergehen und welche Bedeutung in diesem Kontext die/der Urheber/-in zukommt.

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Vor diesem Hintergrund stellen die Filmemacher ihre eigene Arbeit in Frage: Kann ein Film über geistiges Eigentum überhaupt entstehen, ohne dabei auf fremdes Bildmaterial zurückzugreifen? Die Antwort der beiden Filmemacher überrascht anfangs nicht, sie fällt beispielsweise bei der Urheberschaft eines "Selfies" eindeutig aus. Hier kann die Urheberin oder der Urheber eindeutig benannt werden und niemand wird das Recht am eigenen Bild streitig machen. Aber Bilder entstehen heute oft in einer Umgebung, in der es eine Vielzahl anderer Bilder, Logos und Marken gibt. Wer besitzt in diesem Fall die Rechte am Bild? Verletzt der Urheber eines Fotos dann nicht auch die Urheberschaft eines anderen? Die Filmemacher verdeutlichen dies mit einer interessanten filmästhetischen Herangehensweise: Sie nutzen Fotomaterial, das von den Kindern Baers geschossen wurde und zeigen damit, wie schwierig es ist, ihre Fragestellung mit eigenem Filmmaterial zu beantworten. Aber nicht nur die Frage nach den Bildrechten ist für Baer und Wischmann von Interesse.

Wie werden Menschen damit umgehen, wenn die reale Welt immer weiter mit ihrem eigenen Abbild verschmilzt? Wo beginnt Fiktion, wo endet die Realität? So zeigt "Der illegale Film" nicht nur ein rechtliches, sondern ebenso ein gesellschaftliches Dilemma: Bilder definieren Sichtweisen und Blickwinkel auf Sachverhalte, auf politische ebenso wie kulturelle Zustände. Sie können ebenso dem Konsum und der Zerstreuung dienen wie der Information, der Dokumentation und der Propaganda (Glossar: Zum Inhalt: Propagandafilm). Gerade diese Ambivalenz lässt eine Vielzahl an Fragestellungen für unterschiedliche Unterrichtsfächer zu. So sorgen immer wieder manipulierte Bilder in Zeitungen für Aufsehen. Im Fach Geschichte kann anhand eines aktuellen Beispiels ausführlich über die Rolle von Bildern als Propagandamaterial gesprochen werden. Im Deutschunterricht sowie im Fach Politische Bildung sollte diskutiert werden, wie Bilder, Filme und Plakate gerade in sozialen Netzwerken eingesetzt werden, um öffentliche Meinungen zu beeinflussen oder zu verändern. Als Grundlage können zum Beispiel öffentliche Profile von Parteien und Politikern dienen, anhand derer herausgearbeitet wird, wie Bildwelten eingesetzt werden, um politische Sichtweisen und Meinungen zu transportieren. Die Schüler und Schülerinnen können zudem ihr eigenes Nutzungsverhalten in sozialen Medien überprüfen und diskutieren, wie sie sich mittels Selfies selbst in sozialen Netzwerken darstellen und wie Fotofilter und andere Apps zur Bildbearbeitung ihren Umgang mit Bildern mitbestimmen.

Arbeitsblatt: "Der illegale Film" – Heranführung an den Film

Fächer: Politische Bildung, Deutsch, Geschichte, Kunst ab Oberstufe

Vor dem Filmbesuch:

a) Teilen Sie sich in Gruppen von maximal fünf Schüler/-innen auf und tauschen sich über ihren Umgang mit Bildmaterialen in sozialen Netzwerken und Onlineplattformen aus. Recherchieren Sie anschließend in Ihrer Gruppe zum Thema Recht am eigenen Bild. Nutzen Sie dafür als Ausgangspunkt das Kinofenster-Themendossier Zum Inhalt: "Filmarbeit und Urheberrecht" und den Artikel Zum externen Inhalt: "Das Recht am eigenen Bild" (öffnet im neuen Tab) als Ausgangspunkt Ihrer Recherche. Tragen Sie Ihre Ergebnisse zusammen und diskutieren Sie im Plenum, wie häufig Bilder in Konflikt mit dem Persönlichkeitsrecht stehen. Ein interessanter Aspekt können dabei Kinder- und Familienfotos in sozialen Medien sein.

b) Machen Sie sich unter Zum externen Inhalt: www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/bilder-in-geschichte-und-politik/73142/bildkultur-und-medien (öffnet im neuen Tab) mit der Geschichte der Bildkultur des 20. Jahrhunderts vertraut und halten Sie wesentliche Entwicklungen stichpunktartig fest.

Während des Filmbesuchs:

c) Halten Sie in kurzen Notizen fest, in welcher Art und Weise die Filmemacher die Geschichte der Fotografie für ihre Argumentation im Film nutzen.

d) Welche Aspekte finden Sie im Film zum Persönlichkeitsrecht? Notieren Sie sich entsprechende Aussagen im Anschluss an den Film und überlegen Sie, was diese mit dem Titel des Films zu tun haben könnten.

Nach dem Filmbesuch:

e) Vergleichen Sie Ihre Ergebnisse.

f) Teilen Sie sich in zwei Gruppen A und B auf.

  • Gruppe A Analysieren Sie, wie im Film mit Bildern gearbeitet wird, die nicht selbst von den Filmemachern stammen bzw. wie sie auf diese verweisen.


  • Gruppe B Erörtern Sie, wie Fotos als Erinnerungswerkzeug zum Beispiel in Fotoalben fungiert haben und wie die Nutzung von Smartphones heute unseren Umgang mit Fotografien prägt. Eine interessante Fragestellung könnte dabei sein: Sind Smartphones heute unser soziales Archiv, in dem Menschen persönlichen Erlebnisse, Erinnerungen an Situationen an Freunde und Familienmitglieder mittels Fotografien und kurzen Videos festhalten?

f) Stellen Sie die Ergebnisse einander im Plenum vor.

Optional:

g) Erarbeiten Sie selbst eine "illegale" Collage zum "Bildwelt und Realität". Dokumentieren Sie dabei wesentliche Arbeitsschritte mittels Fotografien und kurzen Texten in einem Portfolio. Diskutieren Sie, inwieweit die Auswahl ihren Arbeitsprozess realitätsnah dokumentiert. Eine wichtige Fragestellung könnten hierbei sein: Haben Sie Fotografien weggelassen? Falls ja, welche Gründe gab es dafür? Wurden nur gelungene Fotografien genutzt? Warum wurden Fotos verworfen? Wer war an der Auswahl der Bildwelten beteiligt?

Der Text ist lizenziert nach der Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany License.

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