Kategorie: Filmglossar
Blende/Überblendung
Der Begriff Blende hat mehrere Bedeutungen. Zum einen kann er sich auf filmische Apparaturen und ihre technische Funktionsweise beziehen:
Mithilfe der Objektivblende, einem ringförmigen Verschluss im Objektiv der Filmkamera, wird die Belichtung des Filmmaterials reguliert.
Die Umlaufblende unterbricht während des Filmtransports den Lichteinfall in die Kamera.
Die Flügelblende unterbricht den Lichtstrahl im Filmprojektor, während der Film um ein Bild weitertransportiert wird. Pro Sekunde werden in einem regulären Kinofilm auf diese Weise 24 Bilder projiziert.
Zum anderen wird der Begriff verwendet, um verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten von Szenenübergängen (Trickblenden) zu beschreiben:
Bei der Abblende/Schwarzblende verdunkelt sich das Bild am Ende einer Zum Inhalt: Szene.
Bei der Aufblende/Weißblende löst es sich in eine weiße Fläche auf. Auf- und Abblenden sind jeweils auch durch eine Zum Inhalt: Kamerabewegung auf eine dunkle oder helle Fläche hin zu erreichen.
Die Überblendung ist eine Kombination aus Ab- und Aufblende. Auf diese Weise wird etwa ein fließender Übergang zwischen zwei Zum Inhalt: Sequenzen ermöglicht, indem die Schlussbilder der einen mit den Anfangsbildern der neuen Zum Inhalt: Sequenz überblendet werden.
Die Wischblende ist ein im Kopierwerk oder erzeugter Effekt, bei dem ein neues Bild das bisherige beiseiteschiebt.
Die vor allem in Zum Inhalt: Stummfilmen zu beobachtende Irisblende oder Kreisblende reduziert das rechteckige Filmbild auf einen kreisförmigen, sich verengenden Ausschnitt, der besondere Aufmerksamkeit bewirkt.